Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
PROTECHNA Herbst GmbH & Co. KG
Lilienthalstrasse 9
85579 Neubiberg Deutschland
1 Liefer- und Zahlungsbedingungen
Für alle Lieferungen und Leistungen gelten folgende allgemeine Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden.
2 Umfang der Lieferung
Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Die dem vorhergehenden Angebot beigefügten Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen und dergleichen sind nur informativ und nicht verbindlich. Offensichtliche Schreib- und Rechenfehler sind zu korrigieren.
3 Preise
Die Preise verstehen sich in der angegebenen Währung ab jeweiligem Lieferwerk, ausschließlich Verpackung, sofern in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich eine andere Lieferbasis festgelegt wird. Alle Preise sind Nettopreise und aufgrund derzeitiger Kosten errechnet. Sollten diese Kosten vor der Lieferung eine Änderung erfahren, werden Preiskorrekturen vorbehalten. Die eventuelle Mehrwertsteuer wird separat berechnet.
4 Zahlungsbedingungen
Mangels besonderer Vereinbarung ist der gesamte Kaufpreis bei Rechnungserhalt in bar, durch Scheck oder Überweisung ohne Abzug zu leisten. Diskont-, Wechsel- und sonstige Bankspesen gehen grundsätzlich zu Lasten des Bestellers und sind sofort zahlbar. Bei nicht pünktlicher Einhaltung der vereinbarten Zahlungsfrist, ebenso bei Zahlungseinstellung oder Nachsuchen eines Zahlungsaufschubes wird der jeweilige Restbetrag sofort fällig. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger vom Lieferer bestrittener Gegenansprüche des Bestellers sind nicht statthaft.
5 Lieferzeit
Die Lieferfrist beginnt erst dann, wenn der Lieferer im Besitz der vom Besteller gegengezeichneten Auftragsbestätigung ist. Die vereinbarten Lieferfristen gelten unter Vorbehalt unvorhergesehener Hindernisse und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
Als unvorhergesehenes Hindernis gilt auch, wenn der Besteller die zur Ausführung der Lieferung notwendigen Angaben, Zeichnungen, Musterangaben und dergleichen, nicht rechtzeitig beibringt. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen, wenn der Besteller seinen Auftrag nachträglich abändert oder die vereinbarten Zahlungen nicht pünktlich leistet. Höhere Gewalt, Streik, Verkehrssperre, Mangel an Frachtgelegenheiten oder dergleichen entbinden den Lieferer von der Erfüllung seiner Verpflichtungen. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen.
6 Eigentumsvorbehalt
Sämtliche gelieferten Waren bleiben Eigentum des Lieferers bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises, einschließlich aller Nebenkosten.
7 Verlängerter Eigentumsvorbehalt
- Sämtliche gelieferten Waren bleiben Eigentum des Lieferers bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises, einschließlich aller Nebenkosten.
- Der Käufer ist berechtigt, den gelieferten Gegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungswertes unserer Forderung bzw. entsprechend dem Wert der gelieferten Vorbehaltsware ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Käufer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
- Die Be- und Verarbeitung des gelieferten Gegenstandes erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert des von uns gelieferten Gegenstandes zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn der gelieferte Gegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.
- Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, sofern ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
8 Erweiterter Eigentumsvorbehalt
- Gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
- Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, sofern Ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
9 Versand
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers ab Werk, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Der Besteller trägt die volle Verantwortung für die sachgemäße Aufbewahrung der am Bestimmungsort ankommenden Güter. Die Versicherung gegen Feuer, Diebstahl usw. ist Sache des Bestellers.
10 Haftung für Mängel
Bei Eigenleistungen übernimmt der Lieferer auf die Dauer von zwölf Monaten die Verpflichtung, Störungen die nachweislich auf fehlerhaftes Material oder Mängel in der Fertigung zurückzuführen sind, kostenlos zu beseitigen, vorausgesetzt, daß die aufgetretenen Materialfehler und/oder Fertigungsmängel binnen 8 Tagen nach Kenntnis mitgeteilt worden sind. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sowie Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Für die Lieferung von Dritten übernimmt der Lieferer nur Garantie im Rahmen der ihm von seinem Vorlieferer gegebenen Garantieverpflichtungen. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen.
Der Lieferer kann die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Besteller seine Verpflichtungen nicht erfüllt.
11 Gerichtsstand
Alleiniger Gerichtsstand ist München.